Neuigkeiten im Kündigungsschutz – Was du 2024 wissen musst

Das Jahr 2024 bringt einige interessante Entwicklungen im Kündigungsschutz mit sich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten diese Änderungen kennen, um gut vorbereitet zu sein. Wir beleuchten die wichtigsten Neuerungen und was sie konkret bedeuten.

Änderungen im Kündigungsschutzgesetz:
Im Jahr 2024 wurde das Kündigungsschutzgesetz angepasst, um Arbeitnehmer stärker zu schützen. Eine wesentliche Änderung betrifft betriebsbedingte Kündigungen: Unternehmen müssen nun nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um die Kündigung zu vermeiden, z. B. durch interne Umschulungen oder Versetzungen. Zudem wurde die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen präzisiert, um Missbrauch zu verhindern.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gesetzesnovelle 2024

Stärkung der Rechte von Teilzeitbeschäftigten:
Teilzeitkräfte haben oft weniger Schutz vor Kündigungen. Ab 2024 müssen Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen nachweisen, dass Teilzeitkräfte nicht bevorzugt betroffen sind. Die neue Rechtsprechung stärkt außerdem diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen, sodass Teilzeitkräfte dieselben Chancen auf betriebsinterne Versetzungen erhalten.
Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2024, Az.: 6 AZR 342/23